Mitgliedschaft im BDI
Im BDI gibt es vier Formen der Mitgliedschaft:
- ordentliche Mitglieder
- außerordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- korporative Mtiglieder
Ordentliches Mitglied kann jeder Student, Absolvent und Lehrende der tech-nischen Fachbereiche der unter §2 der Satzung aufgeführten Bildungsstätten werden.
Außerordentliches Mitglied kann jeder Ingenieur - Absolvent einer anderen technischen Bildungsstätte werden.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Bund und seine Zwecke besondere Verdienste erworben haben.
Korporative Mitglieder können sein: Interessierte Vereinigungen und juristische Personen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit (Stand 01.05.2008)
studentische Mitglieder: 5€ pro Jahr
restliche Mitglieder: 20€ pro Jahr
Mitgliedsantrag
Anmeldungen zur Aufnahme als ordentliches und außerordentliches Mitglied sind beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Es erfolgt eine Bestätigung.
Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung.
Eine Anmeldung zur Aufnahme alskorporatives Mitglied muss schriftlich erfolgen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung der Jahreshauptversammlung.